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BTB Bildungswerk für therapeutische Berufe Burgerstrasse 221 · D-42859 Remscheid · Telefon: 0 21 91 / 93 15 93 · Fax: 0 21 91 / 93 15 59 |
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Psychotherapeut - Berufliche Möglichkeiten
Wer darf psychotherapeutisch tätig werden?
Nur vier Personengruppen dürfen eigenverantwortlich Psychotherapie betreiben: Der approbierte Arzt Die Behandlungskosten werden im allgemeinen von den Krankenkassen getragen. Der Diplom-Psychologe / Diplom-Sozialpädagoge mit therapiebezogener Zusatzausbildung Er darf sich "Psychotherapeut" nennen und kann mit Krankenkassen abrechnen. Der Absolvent der eingeschränkten Heilpraktikerprüfung Diese wird auch "Psychotherapieprüfung" genannt, da nur diejenigen Inhalte geprüft werden, die einen Bezug zur Psychotherapie haben. Der Absolvent darf Psychotherapie, aber keine somatischen Behandlungsmethoden durchführen. Der Absolvent der "großen" amtsärztlichen Heilpraktikerprüfung. Ein Heilpraktiker, der die "große" Heilpraktikerprüfung bestanden hat, darf sowohl die medizinischen "körperlichen" Heilmethoden als auch die Psychotherapie anwenden. Hinweis Die Kosten der Behandlung von Heilpraktikern bzw. Psychotherapeuten nach dem HP-Gesetz werden im allgemeinen nicht von den gesetzlichen Krankenkassen getragen. Mehr Informationen zum Psychotherapielehrgang erhalten Sie auf www.naturemed.de/psychotherapie_hpg/. Mehr Informationen zu weiteren Ausbildungen des Bildungswerk für therapeutische Berufe:
Ausbildung Heilpflanzenkunde - Heilpraktiker Ausbildung - Heilpraktiker zusätzliche Fachrichtungen - Tierheilpraktiker Ausbildung - Ernährungsberater Ausbildung - Psychotherapie Ausbildung - Homöopathie Ausbildung - Ausbildung Entspannungspädagoge - Akupunktur Ausbildung - Akupressur Ausbildung - Gesundheitsberater Ausbildung - Ausbildung Naturheilverfahren Weitere Themen: Heilpraktiker - Tierheilpraktiker - Ernährungsberater - Homöopathie - Entspannungspädagoge - Heilpflanzenkunde |